Entschuldigungen im Krankheitsfall
Sollte Ihr Kind die Schule aus Krankheitsgründen nicht besuchen können, müssen Sie es bis 8.00 Uhr über unser Portal Edupage entschuldigen. Sollte ein Kind unentschuldigt fehlen und kein Erziehungsberechtigter erreichbar sein, ist die Schule dazu verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
Dauert eine Erkrankung länger als 3 Tage, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich, ab 10 Tagen ein ärztliches Attest. (Siehe auch Nachmittagsunterricht!)
Sollte Ihr Kind am Vormittag den Unterricht besucht haben und mittags erkranken, müssen Sie es für den Nachmittagsunterricht entschuldigen. Bitte rufen Sie auf dem Schulhandy unter der Nr. 0174-284 99 51 zwischen 13.50 und 14.00 Uhr an.